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Einreise nach Kanada: eine eTA ist nötig

Kanada wird nicht ohne Grund als das Land der Superlativen bezeichnet. Es besitzt mehr als 50 % der weltweiten Seen, die längste Küstenlinie der Welt und wurde von der Weltbank zur  zweitreichsten Nation der Erde erklärt. Und so zieht Kanada, mit seiner traumhaften und einzigartigen Natur, sowie seinen kultigen Metropolen jedes Jahr zahlreiche Menschen magnetisch an. Für die Einreise benötigt man jedoch in den allermeisten Fällen eine sogenannte eTA.

eTA: die electronic Travel Autorisation

Wer als Deutscher von der Visapflicht für Kanada befreit ist und für einen geschäftlichen oder touristischen Aufenthalt von maximal 6 Monaten auf dem Luftweg nach Kanada einreisen möchte, darf auch ohne Visum Kanada besuchen. Dafür ist jedoch seit August 2015 eine sogenannte eTA, also eine elektronische Einreisegenehmigung, erforderlich. Diese benötigten Reisende auch, wenn sie Kanada nur als Transitland nutzen werden. Die eTA wird online von der Kanadischen Regierung auf der Website der Government of Canada erteilt. Sie muss in Englisch oder Französisch ausgefüllt werden und kostet 7,- CAD. Wer sich unsicher ist, kann gegen Gebühr die Hilfe eines Visa-Dienstes nutzen. Beantragt werden muss die eTA möglichst rechtzeitig vor Antritt der Reise. In aller Regel erhalten die Antragsteller binnen weniger Minuten per E-Mail eine Entscheidung. Diese garantiert jedoch nicht die Einreiseerlaubnis, denn in letzter Instanz hat das kanadische Grenzpersonal vor Ort das letzte Wort. Haben die Behörden noch Fragen, fordern sie binnen drei Tagen eventuell weitere Dokumente vom Antragsteller an. Grundsätzlich muss für jede einzelne Person eine eTA beantragt werden, auch wenn Familien gemeinsam reisen.

Unterlagen für die Beantragung der Elektronischen Einreisegenehmigung

Deutsche Staatsbürger müssen in dem Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sein. Auch Kinder benötigen einen eigenen Pass. Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen zwingend mit ihrem kanadischen Pass einreisen. Während des Aufenthalts muss der jeweilige Pass seine Gültigkeit behalten. Wird zur Beantragung der eTA ein anderer Pass als zur Einreise genutzt, verliert diese ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden. Antragsteller benötigen außerdem eine aktuelle und funktionierende E-Mail-Adresse sowie eine Kreditkarte zum Bezahlen der eTA. Außerdem müssen Antragsteller über ausreichend finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt verfügen und dürfen nicht wegen krimineller Vergehen verurteilt sein. Wurde die elektronische Einreisegenehmigung erteilt, besitzt sie eine Gültigkeit von 5 Jahren, es sei denn, der mit der eTA verbundene Pass läuft vorher aus.

Weitere wichtige Informationen zur Einreise nach Kanada und den geltenden Bestimmungen für deutsche Staatsangehörige liefert das Auswärtige Amt.

Fazit: Die meisten Deutschen sind von der Visumpflicht befreit, benötigen jedoch für touristische als auch geschäftliche Aufenthalte bis zu einem halben Jahr sowie für Transitreisen durch Kanada eine elektronische Einreisegenehmigung namens eTA. Diese ist direkt bei der kanadischen Regierung oder einem Visa-Beschaffungsdient erhältlich. Auch wenn die elektronische Einreiseerlaubnis erteilt wurde, liegt die Entscheidung in letzter Instanz bei den Grenzbeamten am Flughafen vor Ort. Rechtsverbindliche Informationen zur Einreise nach Kanada liefern ausschließlich die Botschaft sowie die Konsulate Kanadas.

Quellen:
auswaertiges-amt.de
visum-kanada.com