ANZEIGE: Home / Service / Recht / Promillegrenzen: Regelungen unserer Nachbarstaaten

Promillegrenzen: Regelungen unserer Nachbarstaaten

Alkohol, Bild: unsplash

In vielen Bundesländern laufen aktuell die Sommerferien. Unzählige Deutsche fliegen gerne in die Ferien, um weiter entfernte Länder und Regionen zu sehen. Doch gerade im Sommer lohnt sich auch eine kürzere Fahrt mit dem Auto – etwa in eines unserer neun Nachbarländer. Was Sie rechtlich zu beachten haben, wenn Sie mit Ihrem Auto etwa nach Frankreich fahren, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Frankreich: Kampf dem Alkohol am Steuer

Seit dem 01. Juli 2012 sind Autofahrer, die in Frankreich unterwegs sind, verpflichtet, jederzeit einen unbenutzten Alkoholschnelltest mitzuführen. Dies gilt gleichfalls für Deutsche, die auf französischem Boden fahren. Der Sinn hinter der Regelung: Autofahrer, die Alkohol konsumiert haben, sollen sich selbst testen, bevor sie den Zündschlüssel umdrehen und so auf das Autofahren verzichten, sofern ihr Promillewert zu hoch ist. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, immer zwei Alkoholtests mitzuführen, da bei einer Polizeikontrolle immer ein unbenutzter Tester vorgezeigt werden muss. Ist das nicht der Fall, droht eine Strafzahlung von 11 Euro, die vor Ort zu entrichten ist. Zudem müssen Sie innerhalb der folgenden fünf Tagen einen Alkoholtester vorzeigen. Andernfalls erhöht sich die Strafe um 90 Euro. Die Bußgelder sollen allerdings erst nach einer Übergangszeit ab den 01. November 2012 eingefordert werden.

Hintergrund ist die immens hohe Zahl an alkoholbedingten Todesfällen im Straßenverkehr: 31 Prozent aller tödlichen Unfälle sind auf zu hohen Alkoholkonsum zurückzuführen.

Kaufen können Sie die Alkoholtests in Apotheken, Supermärkten und an Tankstellen in ganz Frankreich. Die Kosten belaufen sich auf 2 bis 5 Euro. Die französische Fahruntüchtigkeitsgrenze beträgt übrigens – genauso wie in Deutschland – 0,5 Promille.

Promillegrenzen unserer Nachbarstaaten

Obgleich der Großteil der alkoholbedingten Autounfälle nicht durch leicht alkoholisierte Verkehrsteilnehmer geschieht, sonder durch Promillewerte von 1,5 und aufwärts, sind die Fahruntüchtigkeitsgrenzen in unseren Nachbarländern vorsorglich ähnlich rigoros wie in Deutschland. Eine Promillegrenze von 0,5 haben neben dem bundesdeutschen Gesetzgeber fast alle Nachbarstaaten festgesetzt. Einzig unsere osteuropäischen Nachbarn sind noch strikter. In Polen müssen Sie ab 0,2 Promille Ihr Auto stehen lassen und in Tschechien beträgt die Grenze sogar 0,0 Promille.

In jeden Falle sollten Sie in puncto Alkoholkonsum und Auto fahren im Ausland noch konsequenter sein, als es ohnehin in Deutschland schon geboten ist, denn im Fall der Fälle können Ihnen sogar Gefängnisstrafen drohen.