ANZEIGE: Home / Service / Reisetipps / Reiserecht: Mit der E-Zigarette ins Flugzeug oder in die Bahn?

Reiserecht: Mit der E-Zigarette ins Flugzeug oder in die Bahn?

E-Zigaretten erfreuen sich steigender Beliebtheit. Viele Raucher wechseln von herkömmlichen Zigaretten auf E-Zigaretten, weil sie weniger Schadstoffe enthalten und der Dampf von anderen Menschen als weniger unangenehm und schädlich empfunden wird als der Zigarettenrauch. Doch dies bedeutet nicht, dass E-Zigaretten überall dort erlaubt sind, wo Zigaretten verboten sind.

Keine E-Zigaretten bei der Deutschen Bahn

Führende Anbieter von E-Zigaretten wie Mr Smoke weisen darauf hin, dass das Dampfen bei der Bahn grundsätzlich nicht gestattet ist. Dies betrifft sowohl die Züge selbst als auch die Bahnhöfe. Zwar gibt es diesbezüglich keine gesetzlichen Regelungen, doch die Bahn hat die Nutzung von E-Zigaretten in ihrer Hausordnung ausdrücklich untersagt. Die jeweils aktuelle Hausordnung für die Bahnhöfe kann hier heruntergeladen und eingesehen werden.

Wer am Bahnhof dampfen möchte, kann dies nur in den weiterhin entsprechend ausgezeichneten Raucherzonen tun und außerhalb des Bahnhofsgelände. In den Zügen herrscht Rauch- und Dampfverbot.

E-Zigaretten im Flugzeug

Ein Langstreckenflug wird für Raucher schnell zur Tortur, wenn die gewohnten Dosierungen Nikotin ausbleiben. Da schien die neue E-Zigarette wie eine willkommene Rettung, doch nach einiger Zeit der Unsicherheit, als jede Airline ihre eigenen Regelungen hatte, scheint sich mittlerweile ein allgemeines Dampfverbot durchgesetzt zu haben. Wie bei der Bahn gibt es jedoch keine allgemeingültigen gesetzlichen Vorschriften. Es gilt das Hausrecht der jeweiligen Fluggesellschaft. Es kann sich lohnen, vorab mit der Airline Kontakt aufzunehmen und nachzufragen, doch die Chancen sind gering, dass das Dampfen an Bord gestattet ist.

E-Zigaretten ins Handgepäck

Wer mit der eigenen E-Zigarette verreisen will, sollte beachten, dass diese ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden darf. Diese Verordnung erließ die ICAO, die internationale Organisation für den zivilen Luftverkehr, im Juni 2015, nachdem es mehrmals zu Zwischenfällen mit E-Zigaretten im aufgegebenem Gepäck gekommen war. Dabei hatten sich die Heizelemente im Koffer von alleine eingeschaltet, sodass es zu Bränden und Rauchentwicklung kam. Sollte sich ein Heizelement im Handgepäck einschalten, können Eigentümer und Crew schneller und besser reagieren. Allerdings gibt es auch einige Airlines, die das Mitnehmen der E-Zigaretten aufgrund der Brandgefahr komplett verbieten. Daher lohnt es sich immer, einen Blick auf die Website der jeweiligen Airline zu werfen. Fast alle Airlines behandeln diese Frage in ihren FAQ, zum Beispiel die touristische Lufthansa-Tochter Eurowings und die Lufthansa selbst.

Die Sicherheitskontrollen am Flughafen

Immer wieder sorgen die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen für Ärger, insbesondere bei den Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten. E-Liquids zählen als Flüssigkeit, so dass sie in durchsichtigen verschließbaren Tüten transportiert werden müssen. Ein einzelner Behälter darf maximal 100ml Flüssigkeit enthalten. Insgesamt darf die mitgeführte Menge an Flüssigkeiten pro Passagier einen Liter nicht übersteigen.

Andere Länder, andere (Raucher-)Sitten

Ist die Anreise überstanden und die eigene E-Zigarette samt Liquids sicher am Zielort angekommen, gibt es noch andere Dinge zu beachten. Jedes Land hat seine eigenen Regeln für den Umgang mit E-Zigaretten entwickelt. In den meisten Ländern werden sie wie Zigaretten behandelt, d.h. allgemein ist das Dampfen in der Öffentlichkeit erlaubt, nicht jedoch in gastronomischen Betrieben. In manchen beliebten Urlaubsländern kann es dagegen sogar Ärger bei der Einreise geben, u.a. in Dubai, Singapur und Mexiko. In anderen Ländern wie Thailand und Malaysia scheint es von der Tagesform der Zöllner abzuhängen. In Australien und Japan ist die Einfuhr von nikotinhaltigen Liquids verboten. Es ist sinnvoll, sich vor der Abreise in Nicht-EU-Länder über die aktuellsten Regelungen im jeweiligen Zielland zu informieren.

Bild: © istock.com/Nicholas Free