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Wenn im Urlaub Wertsachen abhandenkommen

Strandurlaub, Bild: unsplash

Sollte Ihnen im Urlaub die Bankkarte, der Schlüssel, der Ausweis oder das Smartphone abhanden kommen, müssen Sie schnell handeln. Ansonsten könnten Sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Egal, ob die Wertsachen gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, müssen Sie dieses umgehend melden und sperren lassen. Machen Sie sich einen Spickzettel für Ihre Reise mit den wichtigsten Telefonnummern, dann kann Ihnen umgehend geholfen werden. Melden Sie den Verlust erst nach Ihrer Ankunft zuhause, so kann es in manchen Fällen schon zu spät sein. Gerade bei einer verlorenen Bankkarte kann der Dieb sich schon an dem Konto bedient haben. Ohne eine Sperre, die Sie umgehend im Auftrag gegeben haben, ist Ihr Konto leer und Sie bekommen das Geld nicht wieder zurück.

Bankkarte / Kreditkarte verloren

Jeder weiß, dass Sie niemals die Bankkarte zusammen mit der dazugehörenden Pin an einer Stelle aufbewahren sollten. Aber auch ohne die Geheimnummer können unter Umständen Zahlungen von Ihrem Konto in die Wege geleitet worden sein. So kann Ihre Unterschrift gefälscht worden sein, da leider auch heute noch an vielen Stellen eine Zahlung nur mit der Unterschrift möglich ist. Und auch im Internet kann mit der Eingabe der Bankdaten alleine oder auch mit der Kreditkartennummer, dem Ablaufdatum und entsprechender Zahlenkombination, die auf jeder Kreditkarte zu finden ist, kann eine Zahlung vom Kreditkartenkonto erfolgen. Sie sollten daher bei Verlust der Karten umgehend handeln und die Karten sperren lassen.
Unter der Rufnummer 116 116 erreichen Sie die meisten deutschen Banken und Sparkassen, unter der zentralen Sperrnummer. Dafür müssen Sie Kontonummer und den Namen der Bank bereithalten. Von dieser Nummer aus werden Sie an Ihre Bank weitergeleitet, die Ihnen dann weiterhelfen kann. Beachten Sie, dass aus dem Ausland die deutsche Vorwahl 0049 gewählt werden muss, damit Sie zur zentralen Sperrnummer gelangen. Ihre Hausbank wird die Karten dann umgehend sperren. Bis dahin haften Sie aber für einen entstandenen Schaden aus Buchungen, auch wenn Sie diese nicht in Auftrag gegeben haben in einer Höhe von 150 €.  Sollten Sie Ihre PIN und die Karte an einer Stelle aufbewahrt haben, Sie also grob fahrlässig gehandelt haben, kann diese Summe auch deutlich höher ausfallen. Nicht vergessen sollten Sie auch, dass Sie den Diebstahl noch am Urlaubsort bei der Polizei anzeigen.

Verlust von Vouchern für Hotels, Mietwagen und Flüge

Für die Urlaubsreise sind einige Dokumente erforderlich. Wenn Sie mit der Bahn oder dem Flugzeug reisen, brauchen Sie eine Fahrkarte oder Bordkarte dafür. Sollten Sie diese verlieren oder sind sie gestohlen worden, ist es wichtig, dass Sie sich ausweisen können und ggf. Dublikate davon zur Hand haben. So sollten Sie immer zwei Ausdrucke von den Vouchern gemacht haben oder sich zumindest die Buchungsnummern separat notiert haben.

Gleiches gilt dann, wenn der Voucher für das Hotel oder für den Mietwagen nicht mehr auffindbar sind. Eigentlich reicht es aus, wenn Sie sich an diesen Stellen mit Ihrem Ausweis oder dem Reisepass identifizieren, doch brauchen viele Hotels zur eigenen Abrechnung die Voucher. Auch hier sollten Sie sich Kopien von den Unterlagen anfertigen, die Sie an einer anderen Stelle aufbewahren. Im Problemfall können Sie sich auch vor Ort an den Reiseleiter wenden, der sich ggf. um das Problem kümmern kann.

Smartphone weg

Sollten Sie Ihr Smartphone verlieren oder es wurde Ihnen gar gestohlen, sollten Sie unbedingt den Mobilfunkanbieter informieren. Ansonsten könnten Telefonate oder Internetverbindungen Ihre Telefonrechnung in die Höhe schnellen lassen. Der Anbieter kann die SIM-Karte direkt sperren und diese kann dann nicht mehr genutzt werden. Um die SIM-Karte zu sperren, können Sie sich auch an die Sperrnummer 116 116 wenden und werden dann von hier aus zu Ihrem Anbieter weitergeleitet. Für die Sperre der SIM-Karte müssen Sie Ihre Mobilfunknummer nennen und sich mit Ihren persönlichen Daten identifizieren. Bei manchen Anbietern ist zusätzlich ein Kundenkennwort erforderlich, dass als Identifizierung zwingend gebraucht wird. Auch dieses Kennwort sollten Sie sich vor dem Urlaub unbedingt notieren, damit Sie es im Fall der Fälle auch wissen. Meistens ist dieses Kennwort nämlich bei Vertragsabschluss einmal bekannt gegeben worden und gerät dann eben schnell in Vergessenheit. Beachten sollten Sie, dass die meisten Mobilfunkanbieter sich das Sperren bezahlen lassen und auch für das erneute zusenden einer SIM-Karte werden weitere Kosten auf Sie zukommen.

Sie sollten aber nicht nur die SIM-Karte sperren, sondern auch das Smartphone selbst. Viele Menschen haben persönliche Daten auf dem Gerät oder durch gespeicherte Zugangsdaten erhalten Diebe Zugriff auf einige Dienste.

Ausweis oder Reisepass sind weg

Wenn im Urlaub Ihr Ausweis oder Ihr Reisepass weg ist, müssen Sie dieses unbedingt der ausstellenden Behörde melden. Vor dem Antritt der Reise sollten Sie sich daher diese Nummer notieren. Sind Sie im Ausland unterwegs, müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung vorstellig werden, die sich dann um einen Ersatz kümmern. Ausgestellt werden hier Reiseausweise bzw. vorläufige Reisepässe, mit denen Sie zumindest wieder aus dem Urlaubsland ausreisen können. Auf den  Seiten des Auswärtigen Amts erfahren Sie, wo sich an Ihrem Urlaubsort die nächstgelegenen Stellen befinden.

Wenn Sie den neuen Personalausweis haben und Sie hier die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben, müssen Sie diese auch umgehend sperren lassen. Dazu können Sie sich auch an die zentrale Sperrnummer 116 116 wenden. Bereithalten müssen Sie dazu aber das Sperrkennwort, welches sich im Pin-Brief befindet, der Ihnen zur Abholung zugegangen ist.

Schlüssel verloren

Egal, welchen Schlüssel Sie verloren haben, Sie müssen immer direkt handeln! Sollte es sich um den Haustürschlüssel handeln, sollten Sie umgehend Ihren Vermieter darüber informieren. Wichtig zu wissen ist es auch, dass Ihre Hausratversicherung im Schadensfall, wenn mit Ihrem eigenen Schlüssel bei Ihnen ein Diebstahl geschieht, nicht immer zahlt.

Sollten es die Arbeitsschlüssel sein, die Sie verloren haben oder die Ihnen gestohlen worden sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen.

Gut zu wissen ist es, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung unter Umständen den Austausch von Schlössern. Es handelt sich hierbei aber um einen Zusatz, den nicht jede Versicherungsgesellschaft von sich aus selbst anbietet und oft als Komfort-Paket dazu abgeschlossen werden muss.

Haben Sie Ihren Autoschlüssel am Urlaubsort verloren, so sollten Sie die nächstgelegene Autowerkstatt aufsuchen und das Schloss bzw. die Schließanlage umprogrammieren lassen.