Für Flugreisende ist es immer ärgerlich, wenn diese von einer Flugverspätung
oder sogar einer kompletten Annullierung ihres Fluges betroffen sind. Solche Unannehmlichkeiten müssen allerdings nicht einfach hingenommen werden, denn es gibt spezielle Regelungen im Reiserecht, die festlegen, welche Entschädigungen Betroffenen in solchen Fällen zustehen. Welche das sind und welche Besonderheiten es dabei gibt, zeigt der folgende Artikel.
Die Änderung der Flugzeiten
Werden die Zeiten eines Fluges geändert, ist das zwar lästig, oft allerdings kein allzu großes Problem. Eine Entschädigung kann hier den Betroffenen allerdings sowohl dann zustehen, wenn diese eine Pauschalreise gebucht haben, als auch bei einem regulären Linienflug.
Die Änderung der Flugzeiten wird durch die EU Verordnung 261/2004 ebenso beurteilt, wie eine Annullierung eines Fluges. Das bedeutet für Reisende, dass sie stets eine Entschädigung einfordern sollten, wenn es eine Änderung der Flugzeiten gibt, unabhängig davon, ob sich für sie daraus größere Probleme ergeben, oder nicht.
Besonders Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, sind sich oft nicht im Klaren darüber, dass auch sie das Recht haben, bei der Fluggesellschaft eine Entschädigung einzufordern, wenn es zu einer Verschiebung des Fluges kommt. Es müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit die Ansprüche geltend gemacht werden können.
Bei welchen Flügen greift die Fluggastrechteverordnung der EU?
Damit wirklich ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung besteht, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die Rechte der EU Fluggastrechteverordnung gelten für Flüge, die einen Zielflughafen innerhalb der EU anfliegen – vorausgesetzt, es handelt sich um eine in Europa ansässige Fluggesellschaft. Startet der Flug in der EU, dann gilt die Verordnung ebenfalls.
Trotz der eindeutigen Rechtsprechung versuchen die Airlines häufig, sich aus den Entschädigungsforderungen der Passagiere herauszuwinden. Deswegen ist es essentiell, dass Flugreisende über das geltende Recht gut informiert sind.
Wie hoch sind die Entschädigungsansprüche bei einer Flugverschiebung?
Wie hoch die jeweilige Entschädigungszahlung bei einer Flugverschiebung ausfällt, hängt davon ab, um welche Zeitspanne der Flug verschoben wurde. Entscheidend ist auch, zu welchem Zeitpunkt der Passagier über die Änderung informiert wurde.
Wenn die Ankunfts- oder Abflugzeit eines Fluges verändert wird, dies von der Airline allerdings in einer Frist von 14 Tagen schriftlich mitgeteilt wurde, dann besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.
Ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung besteht allerdings dann, wenn es sich um eine Verschiebung des Abfluges von mehr als zwei Stunden handelt oder die Ankunft am Zielort über vier Stunden verspätet erfolgen wird und dies erst zwischen sieben und 14 Tagen vor dem Flugdatum mitgeteilt wird.
Wenn die Änderungen noch kurzfristiger mitgeteilt werden, also in der Zeit von einer Woche vor dem eigentlichen Flug, dann ist der Anspruch auf Entschädigung schon dann gegeben, wenn der Abflug nur um mehr als eine Stunde verschoben wird oder sich die Ankunft am Zielflughafen um mehr als zwei Stunden verspätet. Darüber hinaus stehen Passagieren oft auch noch weitere Rechte zu, sowie das Recht auf kostenfreie Verpflegung während ihrer Wartezeit oder kostenlose Transfers und Hotelübernachtungen.
Im Internet findet sich eine Vielzahl von Portalen, welche Urlaubern und Passagieren dabei helfen, ihre Rechte gegenüber den Fluggesellschaften beziehungsweise den Reiseveranstaltern einfach und unbürokratisch durchzusetzen.