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Abflugtafel
Flughafen Abflugtafel, Bild: unsplash

Das sind die wichtigsten Reiseversicherungen

Steht die Planung einer Reise an, wächst dabei bereits die Vorfreude auf den kommenden Urlaub. Allerdings muss auch immer die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass noch etwas Unerwartetes verhindert, dass die Reise angetreten werden kann. Etwa eine Erkrankung. Ebenfalls ist es möglich, dass der Start des Urlaubs ein wenig holprig ausfällt, weil das Reisegepäck verloren geht.

Schließen Verbraucher eine Reise in einem Reisebüro ab, bekommen sie in der Regel auch einige Versicherungen angeboten. Der Verkauf dieser Versicherungen ist für den Reiseveranstalter natürlich vor allem von finanziellem Interesse, da dieser eine Provision von der Versicherungsgesellschaft erhält. Für den Kunden kann der Vorteil des Reisebüros jedoch durchaus auch einen Nachteil bedeuten.

Es lassen sich allerdings einige Versicherungen ausmachen, die für Reisende tatsächlich sinnvoll sind, wie etwa die TravelSecure Auslandskrankenversicherung oder der ergänzende Reiseschutzbrief – Corona von TravelSecure. Auf welche Versicherungen bei der nächsten Reise außerdem nicht verzichtet werden sollte, erklärt der folgende Beitrag.

Diese Reiseversicherungen sind wirklich sinnvoll

Die wichtigste Versicherung für Urlauber stellt zweifelsfrei die Auslandskrankenversicherung dar. Sogar bei einer Reise innerhalb der EU werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht alle Kosten übernommen.

Handelt es sich um eine recht hochpreisige Reise, sollte ebenfalls nicht auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung verzichtet werden. Ist eine Absage der bereits gebuchten Reise nötig, fallen in der Regel nämlich nicht zu vernachlässigende Stornokosten an – diese können unter Umständen sogar dem gesamten Reisepreis entsprechen.

Die individuellen Versicherungsbedingungen sollten Verbraucher jedoch stets sorgfältig lesen, insbesondere, wenn es um die akzeptierten Rücktrittsgründe geht. Diese umfassen bei den meisten Versicherungen etwa den Tod eines Angehörigen oder eine unerwartete Krankheit. Sinnvoll ist es jedoch, eine Reiserücktrittsversicherung zu wählen, welche die Kosten ebenfalls bei dem Verlust des Jobs oder Schäden am Haus übernimmt. Zu klären ist außerdem der Versicherungsschutz hinsichtlich bereits bestehender chronischer Erkrankungen beziehungsweise Vorerkrankungen.

Gegen einen gewissen Aufpreis ist es oft möglich, die Reiserücktrittsversicherung noch um eine Reiseabbruchversicherung zu ergänzen. Erkranken die Reisenden an ihrem Urlaubsort und werden dadurch zu einem Abbruch der Reise gezwungen, übernimmt diese Versicherung die daraus resultierenden Kosten.

Auf diese Versicherungen lässt sich verzichten

Recht hochpreisig zeigt sich in den meisten Fällen die Reisegepäckversicherung. Allerdings können ihre Leistungen dann oft nur in Anspruch genommen werden, wenn äußerst strenge Voraussetzungen erfüllt werden.

Aus diesem Grund sollten Reise unbedingt vor einem Abschluss prüfen, welche Dinge in welcher Höhe abgesichert sind. Die Meinung von Experten lautet jedoch, dass die Reisegepäckversicherung grundsätzlich eher als überflüssig bewertet werden kann – für beschädigtes oder verlorengegangenes Gepäck muss nämlich ohnehin die Fluggesellschaft haften. Lohnenswert ist die Reisegepäckversicherung daher nur in Fällen, in denen der Gepäckwert die Obergrenze der Haftung der Fluglinien von circa 1.300 Euro überschreitet.

Allgemeine Tipps hinsichtlich der Reiseversicherungen

Oft werden die Reiseversicherungen auch in Form von Paketen angeboten – zu empfehlen sind diese jedoch nur bedingt. Die sogenannten Rundum-Sorglos-Pakete zeigen sich häufig als überdurchschnittlich teuer. Außerdem können die meisten Urlauber auf Reise-Unfallversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung und die bereits erwähnte Reisegepäckversicherung verzichten.

Entscheiden sich die Urlauber für den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung, wird idealerweise eine solche gewählt, die ebenfalls eine Reiseabbruchversicherung enthält. Der Geltungsbereich der Reiserücktrittversicherung erstreckt sich schließlich nur bis zum Flughafen. Nach dem Reiseantritt ist die Reiseabbruchversicherung zuständig.