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Reisen stornieren- was ist jetzt rechtlich möglich?

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie haben bereits viele Reiseanbieter ihre Pauschalreisen gestrichen. Darunter zählen zum Beispiel die Aufenthalte in Hotels aber auch viele Fluggesellschaften haben ihr Angebot massiv gekürzt und gestrichen. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, die bereits von Seiten des Veranstalters abgesagt wurde, so müssen Sie diese auch nicht zahlen. Da ist die rechtliche Lage eindeutig. Doch wie sieht es aus, wenn die Reise noch in der Zukunft liegt und Sie aufgrund der derzeitigen Situation lieber auf die Reise verzichten wollen? Mit dieser Frage setzen wir uns in diesem Artikel auseinander.

Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Covid-19-Pandemie

Besteht so wie aktuell eine weltweite Reisewarnung, dann ist eine kostenfreie Stornierung bis Ende April wegen außergewöhnlichen Umständen möglich. Bestenfalls setzen Sie sich zeitnah mit Ihrem Reiseveranstalter auseinander und bringen in Erfahrung, ob die Reise bereits von Seiten des Veranstalters abgesagt wurde oder was weiter zu tun ist. Wer sich die Frage stellt, ob trotz der weltweiten Reisewarnung die Reise nicht vielleicht doch möglich ist, den müssen wir enttäuschen. Aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amts sind die Veranstalter verpflichtet die Reisen abzusagen. Etwas anders gestaltet sich die Sache, wenn Sie eine Individualreise gebucht haben. Theoretisch besteht die Möglichkeit die Reise anzutreten, man sollte sich einiges jedoch genau überlegen. Die derzeitigen Bestimmungen ändern sich aktuell fast täglich und ohne Vorankündigung und so kann es passieren, dass Sie entweder in Quarantäne kommen oder evtl. das Land schnell auf eigene Faust verlassen müssen. Ob dann die derzeitigen  Privatjet Charter Preise stabil bleiben bleibt abzuwarten. Bei den Individualreisenden stellt sich noch ein weiteres Problem dar: Die Vertragspartner wie Hotels, Mietwagenfirmen im Ausland reagieren nach dortigem Recht. Ist es in Deutschland gesetzlich geregelt, dass Veranstalter die Reisen kostenlos stornieren müssen, wenn sie den Vertrag nicht erfüllen können, so sieht das im Ausland mancherorts anders aus. Hier entscheidet die Gesetzeslage vor Ort. Notfalls kommt hier ein Prozess vor Gericht auf Sie zu. Auch bei selbst gebuchten Flügen sollte man erstmal abwarten ob der Flug stattfindet oder ob die Gesellschaft eigenständig den Flug storniert. Sollte der Flug stattfinden, ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich, wird er aber abgesagt, sehen Ihre Rechte schon ganz anders aus.

Was ist mit den Reisen in den Sommermonaten?

Aktuell besteht das Recht auf eine kostenfreie Stornierung der Pauschalreisen bis Ende April 2020. Doch was passiert danach? Was ist, wenn man aufgrund der aktuellen Lage seine Reise lieber nicht antreten will? Sei es, weil die Zukunft zu ungewiss ist, oder weil man beruflich und finanziell nach der Krise eventuell nicht in der Lage ist die Reise in Anspruch zu nehmen? Zurzeit besteht kein Anspruch auf eine Stornierung aus persönlichen Gründen. Hier sollten Sie sich zeitnah bei Ihrem Vertragspartner erkundigen, wie in Ihrem persönlichen Fall die Lage ist. Vielleicht hat der Veranstalter die Reise ja schon von sich aus abgesagt oder kommt Ihnen entgegen. Sonst heißt es am besten die Situation aussitzen und abwarten, ob der Urlaub storniert wird. Wenn Sie zu frühzeitig selbst stornieren, bleiben Sie wahrscheinlich auf den anfallenden Stornokosten sitzen. Lassen Sie sich im Falle einer Absage durch den Veranstalter auf keinen Fall auf eine Auszahlung in Form von Gutscheinen ein. Sollte der Veranstalter nach der Pandemie eventuell Konkurs gehen, so sind solche Gutscheine völlig wertlos.