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Was Sie bei der Benutzung von Dienstgeräten im Urlaub beachten sollten

Geetz, Bild: unsplash

Eigentlich ist der Urlaub dazu gedacht am Strand zu liegen oder eine tolle Sightseeing-Tour zu machen, um sich vom Alltag und dem stressigen Arbeitsleben zu erholen. Einige Arbeitgeber verlangen jedoch, dass ihre Mitarbeiter immer, also auch in ihrer Freizeit und sogar im Urlaub, zu erreichen sind, um auf plötzlich auftretende Probleme schnell und kompetent reagieren zu können. Aus diesem Grund versorgt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter mit Dienstgeräten wie Handy oder Laptop, die der Arbeitnehmer stets bei sich zu tragen hat. So wird nicht nur das Gepäck, sondern auch die psychische Last schwerer. Denn ständig erreichbar zu sein bedeutet auch gleichzeitig, dass Sie niemals richtig abschalten können – im wahrsten Sinne des Wortes. Doch was passiert, wenn eines Ihrer Dienstgeräte kaputt geht oder Sie es gar verlieren?

Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen für den Urlaub wie für die Benutzung von Dienstgeräten in der Freizeit. Daher sollten Sie Ihren Arbeitnehmer immer darüber informieren, wenn Sie Dienstgeräte mit nach Hause oder in den Urlaub nehmen. Normalerweise muss dies nicht schriftlich geschehen. Spezifische Regelungen hingegen, wie beispielsweise wer die Kosten für Anrufe oder SMS übernimmt, sollten schriftlich festgehalten werden. Andernfalls können Sie schnell in eine Kostenfalle tappen, da die Telefon- und Roamingkosten im Ausland schnell in die Höhe schießen können.

Sollten Ihr Dienstgerät während des Urlaubs beschädigt werden oder komplett funktionsuntüchtig sein, kommt es zunächst darauf an, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. Auch hier gilt wieder der Verweis auf eine schriftliche Regelung, die Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber treffen sollten. In dieser können solche Situationen genau definiert werden. Ist das Gerät nicht versichert, muss der Arbeitnehmer haften.

Schlimmer ist es dagegen, wenn Sie ein Dienstgerät im Urlaub verlieren oder es gestohlen wird, insbesondere dann, wenn sich vertrauliche Daten des Unternehmens darauf befinden. In diesem Fall haftet der Arbeitnehmer für den entstandenen Schaden. Dieser Fall ist sogar ein Grund, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für den Verlust abmahnt. Sind die verloren gegangenen Daten besonders vertraulich, kann der Arbeitgeber sogar eine fristlose Kündigung aussprechen, allerdings ist diese Entscheidung fallabhängig und kann nicht pauschalisiert werden.

Geben Sie also im Urlaub auf Ihre Dienstgeräte besonders Acht und klären Sie vorab alle möglichen Situationen mit Ihrem Vorgesetzten ab und halten diese am besten schriftlich fest.