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Einmal USA und zurück: So vermeiden Sie Fehler beim Visumsantrag

Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen ohne Visum die USA bereisen. Ganz ohne Ankündigung klappt die Einreise in die USA aber dennoch nicht. Statt eines Visums muss vor Reiseantritt eine kostenpflichtige Online-Registrierung (ESTA) durchgeführt werden.

Laut U.S. Customs and Border Protection (CPB) sind 2017 rund 2 Millionen Deutsche in den USA gereist. Der überwiegende Großteil nutzte einen ESTA-Antrag. Nur etwa 3% entschieden sich für einen visumpflichtigen Langaufenthalt für Studium oder Arbeit. Die Behörde schätzt, dass etwa 600.000 Deutsche erstmals überhaupt in den USA waren.

Online und günstig: der ESTA-Antrag

Der ESTA-Antrag ist für USA-Reisende verbindlich, die aus einem von 38 Ländern stammen, die am sogenannten Visa Waiver Programm beteiligt sind – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Esta-Inhaber können nach jeder Einreise bis zu 90 Tage durchgängig im Land bleiben. Insgesamt bleibt die Einreiseerlaubnis zwei Jahre lang gültig. Das Department of Homeland Security empfiehlt, Anträge mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt einzureichen. Wer also glaubt, er könne wenige Stunden vorher jetzt einfach ein ESTA für die USA beantragen, hat sich geschnitten. Man sollte Acht geben.

„ESTA-Anträge können nahezu alle europäischen Bürger stellen. Der Online-Antrag muss mindestens 72 Stunden vor Abreise gestellt werden.“

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Reisezweck: Tourismus, Geschäftsreise, Besuch von Freunden oder Verwandten
  • Reisedauer: maximal 90 Tage
  • Rück- oder Weiterflugticket liegt vor
    Aber: Weiterflugtickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder in der Karibik enden.
  • Gültiger, elektronischer Reisepass (ePass).
    Aber: Kinderausweise und Kinderreisepässe, die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, können für ESTA nicht benutzt werden.
    Tipp: Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist kostengünstiger und schneller als die Beantragung eines Visums.

Fehler, die nicht verziehen werden

Die strengen Einreisebestimmungen in den USA erlauben wenig Spielraum. Der Antrag umfasst 9 spezifische Hintergrundfragen und auch Formfehler können den Reiseplan schnell durcheinanderbringen. Bitte beachten Sie daher insbesondere folgende Punkte:

  • Die Angaben im ESTA-Antrag und Visum müssen unbedingt gleichlautend mit dem Reisepass sein.
  • Nach einem Namenswechsel muss ein neuer Pass zu beantragt und im Anschluss auch einen neuen ESTA-Antrag ausgestellt werden.
  • Wenn Ihr Reisepass, mit dem Sie Ihren Antrag gestellt haben, abgelaufen ist, endet auch die Gültigkeit Ihres ESTA.
  • Wenn Sie zu einem anderen Zweck in die USA reisen, als der, zu dem Ihr Visum erteilt wurde, müssen Sie zusätzlich ein ESTA beantragen.
  • Wenn Sie mit einem ESTA in die USA einreisen, können Sie nach Ihrer Ankunft weder ein Visum, eine Verlängerung des ESTA noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Reisenden, von denen die US-amerikanische Grenzschutzbehörde Homeland Security vermutet, dass sie eine Bedrohung für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung in den USA darstellen können, kann die Einreise jederzeit untersagt werden – selbst, wenn Sie ein gültiges ESTA oder Visum besitzen.

Visum erforderlich!

Des Weiteren ist ein Visum erforderlich, wenn Sie in den USA arbeiten möchten, sprich ein Beschäftigungsverhältnis eingehen. Dazu zählen auch Au-Pair Aufenthalte und Praktika. Ebenso benötigen Sie ein Visum, wenn Sie in ein US-Unternehmen investieren oder eine Firma gründen wollen. Zu den Ausnahmen zählt zudem, wenn Sie in den USA eine journalistische Tätigkeit ausüben, eine (Hoch-)Schule besuchen, Forschung betrieben oder Vorträge halten möchten.

„Besprechungen oder Kundentermine können problemlos mit einem ESTA-Antrag wahrgenommen werden. Für einen Job in den USA benötigen Sie jedoch ein Visum!“

Auch für den schönsten Tag des Lebens wird ein Visum benötigt. Bitte beachten Sie, dass bei einer geplanten Heirat in den USA weitere Dokumente benötigt werden. Ihr Standesamt hilft gerne weiter!

Falls die Fluggesellschaft bzw. das Reiseunternehmen nicht am Programm für visafreies Reisen teilnimmt oder Sie mit Ihrem einem Privatflugzeug oder eigenen Schiff in die USA reisen, benötigen Sie ebenfalls ein Visum.

Personen, die (auch) die Staatsbürgerschaft von Iran, Irak, Sudan oder Syrien besitzen, müssen in jedem Fall ein Visum beantragen. Dies gilt auch für alle Deutsche, Österreicher und Schweizer, die seit dem 1. März 2011 in eines dieser Länder oder nach Libyen, Somalia oder in den Jemen gereist sind. Ausnahmen gelten nur für vor Ort stationierte Soldaten und offizielle Regierungsmissionen.

US Visum beantragen

Ein Visum USA ist nicht gleich ein Visum für die USA. Insgesamt gibt es nämlich mehr als 185 verschiedene für die USA alleine. Jedes Visum hat eine andere Zielgruppe, andere Kriterien und ein anderes Antragsverfahren.

Für ein temporäres Visum benötigen Sie folgende Dokumente:

  • 2 aktuelle Passfotos
  • einen gültigen Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
  • das ausgefüllte Visumantragsformular
  • folgende Nachweise:

Beleg über die Zahlung der Visagebühr

abgeschlossene Krankenversicherung

genügend finanziellen Mittel für Ihren Aufenthalt in den USA

Reisezweck (z.B. Arbeitsbestätigung, etc.)

„Ein Visum kann im Gegensatz zum ESTA nicht online beantragt werden. Es muss ein Termin beim US-Konsulat vereinbart werden.“

Vereinbaren Sie Ihren Termin beim Konsulat, sobald Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben. Beim Interview werden Fragen zur Überprüfung Ihres Visumantrags gestellt. Kinder unter 13 Jahren und Personen über 80 Jahre müssen in der Regel kein Interview ablegen.

4 Fakten auf einen Blick

  1. Im Regelfall können deutsche, österreichische und Schweizer Bürger mit einem Online-ESTA-Antrag in die USA reisen.
  2. Der ESTA-Antrag ist 2 Jahre gültig und berechtigt zu 90 Tagen durchgehenden Aufenthalt in den USA.
  3. Für einen Arbeitsaufenthalt oder Studium wird – unabhängig von der Dauer – ein Visum benötigt.
  4. Bitte beachten Sie, dass gewisse Länder auf der „schwarzen Liste“ stehen. Selbst ein Urlaub oder Arbeitsaufenthalt in diesen Ländern kann Sie von einem ESTA-Antrag ausschließen.