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Flug verspätet oder annulliert: Kennen Sie Ihre Rechte!

Flughafen, Bild: unsplash

Vielleicht ist es Ihnen auch schon passiert – Sie erreichen pünktlich Ihr Terminal am Flughafen und werden von einem Hinweis auf der Anzeigetafel überrascht: Ihr Flug startet verspätet oder fällt gar ganz aus. Haben Sie dann auch noch einen wichtigen Termin am Zielort einzuhalten, ist der Ärger groß. Gerade bei angekündigten Streiks sollten Passagiere auf diese Situation vorbereitet sein. Doch welche Rechte haben Sie als Reisender? Müssen Sie unter Umständen selbst für Verpflegung und Unterkunft aufkommen oder zählt dies zu den Aufgaben der Airline? In unserem Artikel erfahren Sie, was Ihnen bei verspäteten oder annullierten Flügen zusteht.

Informieren Sie sich rechtzeitig

Selbstverständlich kann es immer unerwartet zu Flugausfällen oder Verspätungen kommen. Streiks werden jedoch im Regelfall einige Zeit im Voraus von den Airlines angekündigt. Aus diesem Grund sollten Sie spätestens einen Tag vor Abflug auf der Website Ihrer Fluggesellschaft nachsehen, ob Ihr Flug betroffen ist. Über schwierige Wetterverhältnisse am Start- beziehungsweise Zielflughafen werden Sie für gewöhnlich ebenso auf der Homepage informiert.

Ihre Rechte als Reisender

Ob Sie als Passagier einen Anspruch auf Entschädigung haben, hängt maßgeblich davon ab, ob die Airline den Ausfall beziehungsweise die Verspätung zu verschulden hat. Liegen sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ vor, erhalten Reisende keine Entschädigung. Dazu zählen mitunter Streiks, Unwetter und Sperrungen von Flughäfen. Ab fünf Stunden Verspätung ist Passagieren jedoch ein Rücktritt vom Beförderungsvertrag möglich.

Die Rechtsgrundlage bei verspäteten oder annullierten Flügen regelt die EU-Verordnung 261/2004: Demnach ist es in jedem Fall (also auch bei Nichtverschulden der Fluggesellschaft) Aufgabe der Airline, den betroffenen Passagieren Getränke, Snacks und unter Umständen auch Unterkünfte kostenlos zur Verfügung zu stellen. In der Praxis wird diese Regel jedoch nicht immer umgesetzt: In diesem Fall müssen Sie sich zunächst selbst darum kümmern. Bewahren Sie jedoch unbedingt die Belege auf – die Fluggesellschaft muss im Nachhinein für die Kosten aufkommen.

Entschädigungen sind hingegen nur möglich, wenn ein Verschulden seitens der Airline vorliegt. Damit die EU-Verordnung greift, müssen einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Flug muss innerhalb der Europäischen Union starten ODER das Flugzeug landet in der EU und der Sitz der Airline befindet sich ebenfalls im Gebiet der Union
  • Passagiere müssen rechtzeitig beim Check-In eintreffen (mindestens 45 Minuten vor der ursprünglichen Abflugzeit)
  • Der Reisende ist im Besitz eines Flugtickets
  • Die Wartezeit beträgt mindestens drei Stunden; Die Geldsumme, die Ihnen zusteht, richtet sich zum einen nach der Länge Ihrer Reise in Kilometern, zum anderen nach der Wartezeit. Die folgende Tabelle veranschaulicht, welche Beträge Ihnen in unterschiedlichen Situationen zustehen:

 

Strecke bis 1.500 km Bis zu 250 €
Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km Bis zu 400 €
Strecke ab 3.500 km Bis zu 600 €

 

Wenn kein Verschulden der Airline vorliegt, haben Sie immerhin Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf den kostenlosen Rücktransport zum Abflugort. Außerdem können Sie eine alternative Beförderung zum Zielort wählen.

Wird Ihr Flug annulliert, muss sich die Airline um einen Ersatzflug kümmern. Die Beförderung sollte unter angemessenen Umständen erfolgen: Ein Flug mit beispielsweise vier Zwischenstopps wäre unzumutbar (allerdings nur, wenn der ursprünglich gebuchte Flug keinen oder lediglich einen Zwischenstopp vorsah). Darüber hinaus stehen Ihnen in diesem Fall sowohl Versorgungsleistungen als auch Schadensersatz zu, sofern die Fluggesellschaft für den Ausfall verantwortlich ist und diesen nicht mindestens 14 Tage vor Abflug bekanntgegeben hat.

Ohne rechtlichen Beistand können Reisende ihre Ansprüche nur selten durchsetzen, verweigern Airlines doch meist jegliche Zahlung oder zeigen gar keinerlei Reaktion. Eine Alternative sind Unternehmen wie „flightright“, die Ihnen in solchen Fällen kompetent zur Seite stehen und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Wie sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Buchen Sie Ihren Flug lange Zeit im Voraus, sparen Sie meist eine Menge Geld – dennoch hat dieses Vorgehen auch einen entscheidenden Nachteil. In der Zeit zwischen Buchung und Reiseantritt kann es mitunter zu Zwischenfällen finanzieller, familiärer oder auch gesundheitlicher Art kommen, die eine Reise erschweren oder gar unmöglich machen. Ohne Reiserücktrittsversicherung ist eine kostenlose Stornierung im Regelfall nicht möglich. Besonders für Vielreisende ist eine derartige Versicherung empfehlenswert: Oftmals sind in dem Reiseschutz-Paket auch eine Umbuchungs-, Reisegepäck- und Umsteige-Versicherung enthalten, sodass Sie für alle Eventualitäten gewappnet sind.

Grundsätzlich gilt also: Im Falle einer Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges gibt es noch lange keinen Grund zur Panik. Als Fluggast genießen Sie zahlreiche Rechte – Sie müssen nur hartnäckig bleiben!

Sybille Schäftner