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Dashcam im Urlaub – in welchen europäischen Ländern ist sie erlaubt?

Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub fährt, der trifft meist auch gewisse Sicherheitsvorkehrungen, damit das Fahrzeug für Diebe uninteressant wird. Immer häufiger fährt auch eine sogenannte Dashcam mit, um im Falle eines Unfalls Beweise für den Unfallhergang in der Hand zu haben. Doch nicht in jedem Land in Europa ist eine Dashcam legal. Im schlimmsten Fall drohen den Nutzern empfindliche Strafen. Daher ist es vorab wichtig, in welchen Ländern die Kamera im Auto erlaubt bzw. verboten ist und in welchen Ländern die Dashcam nur unter bestimmten Auflagen zulässig ist.

Datenschutzgrundverordnung als neue Regelung

Ein wichtiges Thema bei der Verwendung der Dashcam ist die Datenschutzgrundverordnung. Sie regelt die Verwendung von gesammelten Daten, wozu auch die Bilder einer Dashcam gehören. Grundsätzlich dürfen die Bilder nicht veröffentlicht werden, ohne die Zustimmung der Beteiligten. Das bedeutet auch, dass in Ländern in denen die Verwendung einer Dashcam legal ist, etwa das veröffentlichen eines Unfalls, der mit einer Dashcam gefilmt wurde und darauf Personen zu sehen sind, nicht erlaubt ist.

In den Ländern, in denen die Dashcam zulässig ist, ist das Bildmaterial auch vor Gericht, wenn es zu einem Streitfall kommt, zugelassen. In manchen Ländern gibt es sogar Vergünstigungen von Versicherungen, wenn eine Dashcam im Auto vorhanden ist. Je nach Rechtslage kann das Material in Ländern auf Antrag in Prozessen zugelassen werden. Zur Sicherheit sollte sich allerdings jeder Besitzer einer Dashcam vorab informieren, da sich die Rechtslage auch rasch wieder ändern kann.

Hochwertige Kamera verwenden

In den Ländern, in denen die Dashcam verwendet werden darf, sollten die Fahrer auch darauf achten, dass sie eine hochwertige Kamera verwenden. Es gibt unterschiedliche Modelle, die teilweise auch an den Bordcomputer gekoppelt sind. Werden Veränderungen etwa in der Bewegung wahrgenommen, wie plötzliches Abbremsen, schaltet sich die Kamera automatisch ein und filmt die letzten Sekunden vor einem Unfall. Nicht immer fängt die Kamera dabei allerdings alles ein. Viele bevorzugen daher Modelle, die generell die Strecke filmen. Viele Fahrer, die nicht nur mit dem Auto, sondern beispielsweise mit dem Motorrad unterwegs sind, dokumentieren ihre Fahrstrecken.

Vor allem wer seine Fahrt für private Zwecke dokumentiert, sollte auf eine hochwertige Kamera setzen. In Tests werden unterschiedliche Modelle immer wieder miteinander verglichen und ihre Vor- und Nachteile gegenübergestellt. Die Qualität der Bilder und auch wie lange eine Kamera aufnehmen kann, ohne den Speicher tauschen zu müssen, sind wichtige Kriterien für den Kauf. Wer seine Fahrten dokumentieren möchte, sollte zusätzlich darauf achten, dass die Kamera nicht nur einen internen Speicher hat, sondern dass der Speicher auch getauscht werden kann.

Fahren mit der Dashcam

Wer in den Urlaub nach Frankreich oder Spanien fährt, der kann die Dashcam ohne Probleme verwenden. Das gilt auch für die skandinavischen Länder oder Großbritannien. Allerdings gilt hier auch das Persönlichkeitsrecht zu wahren. Das bedeutet, dass keine Clips mit Personen darauf öffentlich gezeigt werden dürfen. Aufnahmen von Landschaften dürfen immer benutzt bzw. veröffentlicht und natürlich Bilder als Beweis für einen Unfallhergang dürfen den zuständigen Behörden übergeben werden.

Rechtlich unklare Situationen

In einigen Ländern ist die Verwendung einer Dashcam noch nicht geregelt. Dazu gehört beispielsweise Slowenien oder Irland. Hier wird meist im Einzelfall entschieden, ob das Beweismaterial zulässig ist. Das gilt in jedem Fall für Österreich. Hier ist auch gesetzlich geregelt, dass die Dashcam zwar genutzt werden darf, jedoch wird im Streitfall immer individuell entschieden, ob der Bildbeweis vor Gericht zulässig ist.

Einige Länder wie die Schweiz, in denen ursprünglich von der Verwendung abgeraten wurde, lassen die Dashcam bedingt als Beweis zu. Das zeigt ganz klar, wie schnell sich die rechtliche Situation in manchen Ländern verändern kann. In jedem Fall ist die Dashcam auch eine lohnenswerte Investition, um die Fahrstrecken zu dokumentieren. Nicht nur Biker profitieren davon, sondern auch Autofahrer, können damit beispielsweise bei einer Stadtfahrt die Häuserfassaden filmen.

Dashcam verbot in einigen Ländern

Absolut verboten ist die Verwendung einer Dashcam in Portugal. Auch in Belgien oder Luxemburg darf keine Dashcam im Auto montiert werden. Viele Verwender einer Dashcam versuchen sich, wenn sie bei einer Kontrolle auffällt, darauf hinaus zu reden, dass nur die Streck für private Zwecke dokumentiert wird. Die Behörden reagieren jedoch nur selten mit einem Augenzwinkern. Nicht selten drohen empfindliche Strafen und natürlich wird die Kamera konfisziert. Daher wird Bikern in diesen Ländern meist ebenfalls abgeraten eine Helmkamera zu verwenden.

Vorab informieren

Unabhängig davon, ob eine Dashcam erlaubt ist, kann sich die rechtliche Situation ändern. Vor Antritt einer Reise sollten sich die Autofahrer beispielsweise bei Autofahrerclubs informieren. Sie wissen genau über solche rechtlich oft unklaren Fragen genau bescheid und können die Autofahrer auch entsprechend gut informieren, damit die Fahrer keine Strafe bekommen.

Quellen:

  1. https://www.autobibel.de/autokamera-test/
  2. https://motortipps.ch/umstrittener-einsatz-von-dashcams-im-auto/