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Gepäckverlust am Flughafen

Koffer, Bild: unsplash

Es ist wohl der Albtraum eines jeden Fluggastes: Man steht am Gepäckband und wartet. Nach und nach rollen die Koffer der anderen aufs Band, irgendwann stoppt das Gepäckband – doch das eigene Reisegepäck bleibt verschwunden. Wir zeigen Ihnen, was Sie in einem solchen Fall tun müssen und wie Sie das Risiko des Gepäckverlusts minimieren können.

Verschwundenes Gepäck

Jährlich gehen etwa 42 Millionen Gepäckstücke weltweit verloren, wovon etwa eine Million nie wieder gefunden werden. Geraten Sie jedoch nicht direkt in Panik, wenn Ihr Koffer mal nicht auf dem Band liegen sollte: Etwa 95 Prozent der Gepäckstücke tauchen innerhalb der nächsten fünf Tage wieder auf. Die meisten Verluste passieren beim Transport in ein anderes Flugzeug. Bei der Zwischenlandung wird das Gepäckstück auf ein falsches Förderband geleitet und landet auf diesem Wege in einer anderen Maschine. Doch auch das Runterfallen oder Verhaken eines Koffers oder einer Reisetasche am Gepäckband ist nicht selten. Melden Sie zuerst den Verlust Ihrer Reisetasche am Gepäckschalter des Flughafens (auch „Lost & Found-Schalter“ genannt), bei der entsprechenden Airline sowie im Falle einer Pauschalreise beim Reiseveranstalter. Dort werden Sie gebeten, ein Verlustprotokoll auszufüllen. Darüber hinaus sollten Sie ebenfalls eine entsprechende Schadensmeldung über den Wert der Dinge stellen, die sich im Koffer befinden. Trifft eine solche Meldung nicht binnen 21 Tagen bei der Airline ein, haben Sie in dem Fall, dass Ihr Koffer nie wieder auftaucht, kein Recht auf Schadensersatz.

Achtung: Wer den Flughafen verlässt, ohne eine Verlustmeldung zu erstellen, hat es weitaus schwerer, das Gepäck wieder zu erlangen oder gar eine Entschädigung zu bekommen.

Am Lost & Found-Schalter

Damit Sie Ihren Koffer möglichst schnell wiederbekommen, sollten Sie unbedingt Ihr Flugticket aufbewahren. Auf dieses wird beim Einchecken ein sogenannter „Baggage-Tag“ geklebt, der Auskunft über die Registrierungsnummer Ihres Koffers gibt. Achten Sie ebenfalls darauf, dass Sie eine Kopie vom Verlustprotokoll erhalten. Anschließend müssen Sie am Lost & Found-Schalter Ihr Gepäck möglichst detailgenau beschreiben, sowie Adresse und Telefonnummer hinterlassen. Ist der Koffer verschlossen, wird man auch die Schlüssel oder die PIN-Kombination verlangen. Mit etwas Glück gelangt der Koffer schon innerhalb des nächsten Tages zu Ihnen, er wird von den meisten Fluggesellschaften kostenfrei direkt an die Haustüre geliefert. Zu längeren Wartezeiten von mehreren Tagen kann es kommen, wenn Sie sehr weit vom Zielflughafen entfernt wohnen.

Entschädigungen und Schadensersatzansprüche

Was ist aber, wenn Sie gerade erst am Urlaubsort gelandet sind und Sie weder Kleidung noch Hygieneartikel mit sich tragen? Gehen Sie nicht direkt in das nächste Geschäft, um sich die wichtigsten Produkte zu besorgen, sondern erkundigen Sie sich schon während der Verlustmeldung, was die Airline in diesem Fall für Sie tun kann. In der Regel wird die Fluggesellschaft Ihnen die Artikel zur Verfügung stellen – entweder in einem sogenannten „Overnight-Kit“ oder in einem Bargeldzuschuss. Wie viel Geld Ihnen zusteht, ist jedoch von der Kulanz der Airline und der jeweiligen Buchungsklasse abhängig. Wer also mit einem Billigflieger reist, wird wohl kaum auf Kosten der Airline shoppen können.

Der Koffer ist endgültig weg

Ist das Gepäckstück auch nach drei Wochen nicht auffindbar, gilt es als verloren. Für diesen seltenen Fall gibt es keine einheitlichen Regelungen, jede Airline geht damit anders um. Zumeist werden Sie jedoch nach fünf Tagen (wenn nicht schon am Lost & Found-Schalter geschehen) gebeten, einen Fragebogen auszufüllen, der den genauen Inhalt und Wert des Gepäcks beschreibt. Unabhängig davon, welche Gegenstände sich im Koffer befinden, steht Ihnen dann eine Entschädigung zu: Laut dem Montrealer Abkommen ist seit 2004 nicht mehr das Gewicht des Koffers entscheidend. Stattdessen wurde die pauschale Entschädigung von etwa 1100 Euro eingeführt. Wichtig: Diese Summe gilt nicht pro Gepäckstück, sondern pro Person. Reisen Sie also zu zweit mit nur einem Koffer, steht beiden eine solche Entschädigung zu – vorausgesetzt Sie können nachweisen, dass sich eigene Gegenstände im fremden Koffer befinden.

TIPP: Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, kann bei Gepäckverlust auch der Reisepreis gemindert werden.

Das Risiko des Kofferverlusts minimieren

Ein Gepäckverlust lässt sich nie hundertprozentig ausschließen, dennoch gibt es einige Tipps, wie Sie das Risiko des Verschwindens vermindern können:

    • Vermeiden Sie Umstiege, vor allem bei großen Drehkreuzen wie London-Heathrow und New York-JFK ist die Gefahr des Kofferverlustes hoch. Auf Nonstop-Flügen hingegen gehen so gut wie nie Koffer verloren.
    • Hängen Sie immer ein kleines Schild mit Adresse und Namen an den Koffer.
    • Lassen Sie keine Wertsachen wie Schmuck oder Laptops im Koffer, sondern packen Sie diese immer ins Handgepäck. Falls Sie doch einmal etwas Wertvolles im Koffer unterbringen müssen, sollten Sie mit der Airline im Voraus eine höhere Haftungsgrenze vereinbaren. Die Kosten dafür unterscheiden sich von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.
    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausratsversicherung, ob auch der Verlust des Gepäcks unter diese fällt – falls nicht können Sie zusätzlich eine Gepäckversicherung abschließen.
    • Stabile Hartschalenkoffer können sich nicht so schnell im Gepäckband verfangen wie Reisetaschen und Rucksäcke.
    • Haben Sie für den Notfall immer einige Hygieneartikel und auch Ersatzunterwäsche im Handgepäck.
    • Wählen Sie einen möglichst auffälligen Koffer, sodass Ihnen die Beschreibung besser gelingt.
    • Prüfen Sie direkt nach dem Check-In, ob auf dem „Baggage-Tag“ der richtige Zielflughafen angegeben ist.
    • Erkundigen Sie sich vor der Reise genau, wie Ihre Airline mit dem Kofferverlust umgeht, sodass Sie im Ernstfall vorbereitet sind.

Miriam Gebbing